Erfüllen Sie leicht und zeitsparend Ihre Pflichten im Datenschutz
Mit Inkrafttreten der DSGVO wurden Ihnen umfangreiche Pflichten im Datenschutz auferlegt. Für Ärzte gilt dies wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Patienten- und Gesundheitsdaten umso mehr, denn Verstöße werden zudem berufs- und strafrechtlich sanktioniert. Während die Aufsichtsbehörden bislang maßgeblich beratend tätig waren, werden diese sich nun jedoch schwerpunktmäßig der Überprüfung und Sanktionierung widmen.
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen Maßnahmen mit Mitarbeiter-Schulungen, Datenschutz-Audits und der Stellung von TÜV-/IHK-zertifizierten Datenschutzbeauftragten.
Worin liegt das Problem?
Sie müssen gem. Art. 32 DSGVO technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Sicherheit der Datenverarbeitung gewährleisten und nachweisen zu können. Eine wichtige Rolle spielt hierbei die Unterweisung von Mitarbeitern im richtigen Umgang mit Patienten- und Gesundheitsdaten.
Worin liegt das Problem?
Unser Datenschutz-Audit ist speziell zugeschnitten auf Arztpraxen und
berücksichtigt beispielsweise den Datenaustausch mit Dritten, wie beispielsweise Laboren. Dieser Audit enthält insbesondere zahlreiche Prüfungspunkte, die sich an den gesetzlichen Vorgaben orientieren. Senken Sie Ihr Risiko, nicht datenschutzkonforme Prozesse durchzuführen und vermeiden Sie Sanktionen.
Typische Problemfelder werden konkret unter die Lupe genommen und begutachtet.
Mit Stresstests können abmahnfähige Punkte in Problembereichen ermittelt werden.
Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten überprüfen die Datenschutz-Basis-Umsetzung.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen und können im Bedarfsfalle diese Aufgabe vollständig für Sie übernehmen:
Kernstück einer jeden Dokumentation ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, mit welchem alle datenschutzrelevanten Vorgänge abgebildet werden. Darüber hinaus ist es unbedingt notwendig, die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen, die Sie zum Datenschutz umgesetzt haben, zu prüfen und zu dokumentieren.
Auch sollten vorgeschriebene Datenschutz-Folgenabschätzungen durchgeführt und protokolliert werden. Letztlich muss die Auftragsverarbeitung, also Ihre Dienstleister, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, umfassend erfasst und geregelt werden.
Worin liegt das Problem?
Kommen Sie Ihrer aus Art. 35 DSGVO und § 38 BDSG resultierenden Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten für Ihre Praxis nach. Wir bieten die Übernahme dieser Funktion durch einen unserer IHK- oder TÜV-zertifizierten Datenschutzbeauftragten im Bedarfsfall an.
Ihr Vorteil: Persönlicher Ansprechpartner in allen Datenschutzfragen.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich
„Datenschutz im Gesundheitswesen“:
Sebastian Günnewig,
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Wir stellen Ihnen einen zertifizierten Datenschutzbeauftragten als
externen Datenschutzbeauftragten zur Seite. Sie haben in allen Fragen des Datenschutzes einen kompetenten Ansprechpartner an Ihrer Seite. Dieser übernimmt die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Pflichten.
Wir bieten dabei verschiedene Abrechnungsmethoden: Sie können vom Basis-Paket bis zum Rundum-sorglos-Paket wählen. Unsere Beratungsleistungen sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung über die Hiscox Europe mit einer Versicherungssumme: 2.000.000,00 EUR abgesichert.
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