Mit Sicherheit auf der sicheren Seite.
Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 wird Ihnen ein schwer abschätzbarer Pflichtenkreis auferlegt. Das betrifft Freiberufler sowie Geschäftsführer oder Inhaber eines Unternehmens genauso wie den Betreiber einer Webseite, eines Blogs, Onlineshops oder Newsletters. Je nach Tätigkeitsbereich müssen Sie ganz unterschiedliche Anforderungen erfüllen – tun Sie dies nicht, kann das schnell existenzbedrohend werden..
Behörden können bei Datenschutzverstößen im Bereich der KMU (kleine und mittlere Unternehmen) Anhörungen und Vor-Ort-Prüfungen oder gar Sanktionen wie Bußgelder bis zu 20.000.000 € verhängen – abhängig von der Schwere des Verstoßes. Dabei können nicht nur Wettbewerber, sondern auch Kunden oder Mitarbeitern solche Verstöße an die Aufsichtsbehörden melden.
Geschäftsführer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar mit ihrem Privatvermögen für das Vorliegen von Datenschutzverstößen haften. Viele Verstöße wie z. B. die Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten gelten dabei bereits als grob fahrlässiges Verhalten und können zu einer verschärften Haftung führen.
Datenschutz ist ein wesentliches Qualitätsmerkmal, sowohl für Ihre privaten Kunden (Endverbraucher) als auch für Ihre gewerblichen Kunden (Geschäftspartner). Ohne einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten, der beispielsweise für die Einhaltung der Datenschutzgrundsätze verantwortlich und hierfür speziell geschult ist, riskieren Sie Umsätze und Reputation Ihres Betriebs.
Verstöße gegen das Datenschutzrecht können abgemahnt werden. So entschied das Landgericht Würzburg, dass bei Verstößen gegen die DSGVO durchaus wettbewerbsrechtliche Abmahnungen ausgesprochen werden. Fehlerhafte Datenschutzerklärungen, ungesicherte Webseiten und nicht rechtskonforme Datenverarbeitungen können beispielsweise als Abmahngrund genommen werden.
Resultieren aus Datenschutzverstößen mögliche Schäden für Betroffene, so steht diesen Personen gemäß Art. 82 DSGVO ein Schadensersatzanspruch zu – sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden. So forderte beispielsweise ein Rechtsanwalt für seinen Mandanten einen Schadensersatz in Höhe von etwa 10.000 Euro aufgrund der Tatsache, dass über ein von diesem Mandanten genutztes Kontaktformular die dort eingegebenen Daten unverschlüsselt übertragen wurden.
Liegen Datenschutz-Verstöße vor, müssen sie schnellstmöglichst beseitigt werden. Das behindert Sie bei der Abwicklung Ihres Kerngeschäfts und kostet Sie Zeit, Geld und Nerven. Hierzu zählen z. B. das Erleiden behördlicher Sanktionen wie zusätzlicher Audits und Prüfungen, aber auch die rechtliche Auseinandersetzung mit Wettbewerbern. Um zusätzlichen Aufwand zu vermeiden, ist es ratsam, Ihren Betrieb von Anfang an datenschutzkonform zu gestalten.
Um Ihnen die kostspieligen Sanktionen von Behörden, Rechtsstreitigkeiten mit Wettbewerben, die erweiterte Haftungsgefahr, den Zeitaufwand und die Gefahr von Reputations- und Umsatzeinbußen zu ersparen, haben wir verschiedene Leistungen entwickelt:
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Die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind vielfältig und umfangreich.
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